Die kirchliche Unterweisung bildet mit allen ihren Teilen ein zusammengehörendes Angebot, welches im 9. Schuljahr zur Konfirmation führt. Mit dem Einschreiben in der 2. Klasse verpflichten sich die Eltern, ihr Kind regelmässig in die KUW zu schicken. Für das Fernbleiben vom Unterricht gelten folgende Regelungen:
pro KUW-Stufe darf max. 1 Halbtag oder KUW-Tag gefehlt werden, in der 9. Klasse max. 3x 2 Lektionen:
Konf-Unt.: 9.Klasse 3x 2 Lektionen total max. 6 Lekt.
Absenzen sind mit entsprechendem Formular im Voraus bei der Katechetin oder dem Pfarrer schriftlich oder per Mail einzureichen. Entsprechende Formulare werden abgegeben oder können auf der WEB-Seite der Kirche online ausgefüllt werden.
Es wird nicht mehr unterschieden zwischen entschuldigten und unentschuldigten Absenzen.
Den Konfunterricht in der 9. Klasse kann nur besuchen, wer in den unteren Stufen mind. 74 Lektionen besucht hat. Und zur Konfirmation wird nur zugelassen, wer zusätzlich mind. 58 Lektionen Konfunterricht besucht hat. Die Verantwortung, dass bis zur 9. Klasse bzw. bis zur Konfirmation genügend KUW-Lektionen besucht werden, liegt bei den Eltern bzw. Schüler. Die besuchten Lektionen werden im KUW-Begleitheft festgehalten.
Kann jemand z.B. infolge längerer Krankheit, Unfall, Besuch auswärtiger Schulen, etc. nicht am Unterricht teilnehmen, kann ein begründetes Gesuch für eine KUW-Dispens an den Kirchgemeinderat gestellt werden. Dieser entscheidet, ob trotzdem einer Konfirmation zugestimmt werden kann.