Die Kirche und das Kirchgemeindehaus sollen Orte sein, wo Menschen frohmachende und hilfreiche Gemeinschaft erleben können. Sie stehen grundsätzlich allen offen, die solches anstreben, wenn sich die Räume für ihre Anlässe eignen.
In erster Linie dienen Kirche und Kirchgemeindehaus den Bedürfnissen der Kirchgemeinde Schwarzenegg; kirchliche Anlässe haben darum vor anderen Vorrang.
Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Benützung der kirchlichen Gebäude zu nicht-kirchlichen Zwecken. Auf die besondere Zweckbestimmung der Räume ist Rücksicht
zu nehmen; die Nutzung kann deshalb im Einzelfall eingeschränkt oder untersagt werden.
Gesuche für die Benützung von Kirche und/oder Kirchgemeindehaus sind schriftlich mindestens ein Monat vor dem Anlass beim Sekretariat einzureichen. Definitive Reservationen erfolgen frühestens 1 Jahr im voraus und werden schriftlich bestätigt. Gesuchsformulare können hier heruntergeladen werden oder im Sekretariat der Kirchgemeinde angefordert werden.
Gesuch für die Benützung der Kirche oder des Kirchgemeindehauses (online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die untenstehende Adresse senden oder mailen (scanen mit Unterschrift))
Benützungsordnung
Die Benützungsordnung ist Bestandteil der Anmeldung
Gebühren KG-Haus
Gebührenregelung für die Benutzung des Krichgemeindehauses