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Reservation von Kirche und Kirchgemeindehaus

Die Kirche und das Kirchgemeindehaus sollen Orte sein, wo Menschen frohmachende und hilfreiche Gemeinschaft erleben können. Sie stehen grundsätzlich allen offen, die solches anstreben, wenn sich die Räume für ihre Anlässe eignen.

In erster Linie dienen Kirche und Kirchgemeindehaus den Bedürfnissen der Kirchgemeinde Schwarzenegg; kirchliche Anlässe haben darum vor anderen Vorrang.

Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Benützung der kirchlichen Gebäude zu nicht-kirchlichen Zwecken. Auf die besondere Zweckbestimmung der Räume ist Rücksicht zu nehmen; die Nutzung kann deshalb im Einzelfall eingeschränkt oder untersagt werden.

Gesuche für die Benützung von Räumen durch Dritte sind schriftlich mindestens ein Monat vor dem Anlass bei der Sigristin einzureichen. Definitive Reservationen erfolgen frühestens 1 Jahr im voraus und werden schriftlich bestätigt. Gesuchsformulare können hier heruntergeladen werden oder bei der Sigristin angefordert werden.

(Für die spezielle Nutzung der Kirche für Trauungen schauen Sie bitte HIER)

Anmelde-Formular

Gesuch für eine einmalige Benützung der Kirche oder des Kirchgemeindehauses

Anmelde-Formular

Gesuch für eine regelmässige Benützung der Kirche oder des Kirchgemeindehauses

Benützungsordnung

Die Benützungsordnung ist Bestandteil der Anmeldung

Gebühren KGH

Gebührenregelung für die Benutzung des Krichgemeindehauses

Gebühren Kirche

Gebührenregelung für die Benutzung der Kirche

Merkblatt Kirche

Dieses Merkblatt ist Bestandteil der Anmeldung

Kontaktadresse der Sigristin

Rosmarie Salzmann
Horben
3616 Schwarzenegg
Tel: 033 453 1991 / 079 716 0248
eMail: rosmariesa@bluewin.ch

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