

Allgemeines
Anliegen der
kirchlichen Unterweisung
Das religiöse Leben in unserer evangelisch-reformierten Landeskirche beginnt mit der Taufe. In der Taufe bietet sich Gott uns an. Doch das allein genügt noch nicht zum Leben, wir müssen auch unseren Teil dazu beitragen. Mit der Konfirmation bringen wir zum Ausdruck, dass wir dazu bereit sind. Zwischen Taufe und Konfirmation liegt ein Weg, den wir in der KUW gemeinsam suchen und gehen. Ein Weg, der zu religiöser Mündigkeit und Selbstverantwortung führen soll. Auf diesem Weg lernen wir die wichtigsten Elemente des christlichen Glaubens kennen, wie etwa: die Taufe, das Abendmahl, das Christentum und die Kirche, die christlichen Feiertage, die Entstehung der Bibel und ihrer unterschiedlichen Bücher, das Leben und die Vorbildfunktion Jesu, die verschiedenen Vorstellungen über Gott und die Entstehung der Schöpfung.
Im neunten Schuljahr erfahren wir, welche Bedeutung unserem Glauben zukommt bei der Gestaltung des eigenen, christlichen Lebensweges. Dieser Unterricht endet vorerst mit der Konfirmation – doch hoffentlich nicht auch der eigene Glaubensweg! Wir sind alle aufgerufen, uns ein Leben lang mit den Fragen des Glaubens und des Lebens auseinanderzusetzen, gemeinsam nach Antworten zu suchen und einander auf unserem Weg beizustehen. Dafür ist unsere Kirche da – und du bist ein Teil davon!
Gut zu wissen
- Die konkreten Daten für den Unterricht werden jeweils halbjährlich in der Chiucheposcht und auf unserer WEB-Seite publiziert.
- Der Unterricht ist freiwillig, und beginnt jeweils im Januar mit dem Einschreibegottesdienst in der 2. Klasse. Einmal angemeldet gilt der Unterricht bis zur Konfirmation als verbindlich.
- Ein Absenzenreglement regelt die Handhabung der Absenzen.
- Mit Elternabende in der 2. 4. 7. Und 9. Klasse suchen wir den Kontakt mit den Eltern und stellen unseren Unterricht vor.
Absenzenregelung
Informationen zu der Absenzregelung
Die kirchliche Unterweisung bildet mit allen ihren Teilen ein zusammengehörendes Angebot, welches im 9. Schuljahr zur Konfirmation führt. Mit dem Einschreiben in der 2. Klasse verpflichten sich die Eltern, ihr Kind regelmässig in die KUW zu schicken. Für das Fernbleiben vom Unterricht gelten folgende Regelungen:
pro KUW-Stufe darf max. 1 Halbtag oder KUW-Tag gefehlt werden, in der 9. Klasse max. 3x 2 Lektionen:
KUW-I: 2. & 3.Klasse maximal 1 Halbtag ¦
KUW-II: 4. & 5.Klasse maximal 1 Halbtag > total max. 9 Lekt. fehlen
KUW-III: 7. & 8.Klasse maximal 1 Halbtag ¦
Konf-Unt.: 9.Klasse 3x 2 Lektionen total max. 6 Lekt. fehlen
Absenzen sind mit untenstehendem Formular im Voraus online zu melden.
Es wird nicht mehr unterschieden zwischen entschuldigten und unentschuldigten Absenzen.
Wer mehr als die oben aufgezählten Lektionen fehlt, kann die fehlenden Unterrichtseinheiten im folgenden Jahr nachholen. Die Verantwortung, dass bis zur 9. Klasse bzw. bis zur Konfirmation genügend KUW-Lektionen besucht werden, liegt bei den Eltern bzw. Schüler.
Den Konfunterricht in der 9. Klasse kann nur besuchen, wer in den unteren Stufen mind. 74 Lektionen besucht hat. Und zur Konfirmation wird nur zugelassen, wer zusätzlich mind. 58 Lektionen Konfunterricht besucht hat und sämtliche Gottesdienste, die im KUW-Begleitheft vorgesehen sind. Die besuchten Lektionen & Gottesdienste werden im KUW-Begleitheft festgehalten.
Kann jemand z.B. infolge längerer Krankheit, Unfall, Besuch auswärtiger Schulen, etc. nicht am Unterricht teilnehmen, kann ein begründetes Gesuch für eine KUW-Dispens an den Kirchgemeinderat gestellt werden. Dieser entscheidet, ob trotzdem einer Konfirmation zugestimmt werden kann.