Trauung

Hochzeit und kirchliche Trauung

In der reformierten Kirche ist die kirchliche Trauung ein Gottesdienst, mit dem die Eheleute zum Ausdruck bringen, dass sie ihre vor dem Zivilstandsamt rechtsgültig geschlossene Ehe unter Gottes Segen stellen wollen.
In unserer Kirche sind nur kirchliche Trauungen durch eine ordinierte, von der reformierten Berner Kirche zugelassene Pfarrperson möglich (keine Freikirchenprediger).

 

 „Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei; ich will ihm eine Hilfe machen, die ihm entspricht. Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau. Und Gott segnete sie. Und Gott sah an alles, was er gemacht hatte, und siehe, es war sehr gut. Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und sie werden sein
ein Fleisch
                                              1. Mose 2,18.27-28a.31a.24

 

Weitere Informationen

Unterlagen und Anmledung

Liebes Brautpaar,
Sie möchten in unserer Kirche Hochzeit feiern und sich hier trauen lassen? Dann empfehlen wir folgendes Vorgehen:

1. Machen Sie eine Terminanfrage in der Raumreservation oder klären Sie telefonisch mit unserem Sekretariat ab, ob die Kirche am gewünschten Termin noch frei ist. (frühestens ein Jahr, spätestens ein Monat im voraus). Unsere Kirche eignet sich für Gesellschaften bis max. 210 Personen.

2. Klären sie mit der gewünschten Pfarrperson, die sie duch die Trauung begleiten soll ebenfalls den Termin ab und besprechen sie mit ihr das weitere Vorgehen (auswärtige Ehepaare bringen in der Regel ihre Traupfarrperson selber mit).
In unserer Kirche sind nur Trauungen möglich, die durch eine landeskirchlich ordinierte Pfarrperson vollzogen werden.

3. Füllen sie nun das Anmeldeformular für die Trauung vollständig aus und senden es an unser Sekretariat. Die Reservation ist verbindlich, sobald wir die schriftliche Anmeldung bestätigt haben. (Bitte beachten Sie, dass auswärtige Ehepaare eine Bestätigung ihrer Kirchenzugehörigkeit beilegen müssen, um in den Genuss des günstigeren Tarifs B zu kommen. Ansonsten wird Tarif A verrechnet).

4. Falls sie für ein Apéro zusätzlich das Kirchgemeindehaus mieten möchten, tätigen Sie bitte ebenfalls eine Anfrage über die Raumreservation oder klären ihre Anfrage mit dem Sekretariat ab. Im Anschluss füllen Sie zusätzlich das Formular: „Gesuch für die Benützung der Kirche oder des Kirchgemeindehauses“ aus.

5. Bei der Kirche sind die Parkplätze beschränkt. Weitere Parkplätze befinden sich drei Minuten entfernt auf dem Viehschau-Platz beim Restaurant Bären. Für Parkplatzreservationen ist die Gemeinde Unterlangenegg zuständig, Tel: 033 453 22 33 .

 

Trauungen im Jahr 2025